Unsere Prüfungstätigkeit geht über die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen hinaus. Wir setzen unser umfangreiches Wissen und die langjährige Erfahrung ein, um unsere Mandanten prüfungsbegleitend umfassend und konstruktiv zu beraten.
Die Anforderungen an die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen verschärfen sich ständig. Wir passen uns dieser Entwicklung an und stellen uns der Herausforderung.
Unsere Leistungen:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen
- Jahresabschlussprüfungen bei öffentlichen Unternehmen (Prüfungen nach § 53 HGrG)
- Prüfung von Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen
- Prüferische Durchsicht gemäß PS 900
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung
- Gründungsprüfungen (gerichtlich und außergerichtlich)
- Sonderprüfungen nach § 142 AktG
- Nachweis- und Verwendungsprüfungen bei Zuwendungen der öffentlichen Hand
- Prüfung interner Kontrollsysteme
- Due Diligence
- Erstellung von Gutachten